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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Katz und Hund Allschwil

Allgemeines

Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Katz und Hund und dem Auftraggeber. Sie gelten verbindlich als anerkannt, spätestens bei Auftragserteilung an Katz und Hund und auch für alle zukünftigen Aufträge, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.

Auftragserfüllung: Katz und Hund verpflichtet sich, Ihr Tier im vereinbarten Umfang zu pflegen und zu versorgen, sowie bei Verletzungen oder Krankheit den Tierarzt aufzusuchen, im Notfall den nächstgelegenen Tierarzt. Die Kosten für ärztliche Leistungen, inklusive Tiertransport und Nebenkosten müssen jedoch vom Besitzer selbst getragen werden, es sei denn, es ist uns eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Katz und Hund verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen, sowie mit der gebührenden Sorgfalt auszuführen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Auftraggeber Katz und Hund, über alles Notwendige informiert und entsprechend instruiert. (z.B. was für Futter, wann und wie viel, bestehen irgendwelche Gefahren, Krankheiten etc.). 

Vereinbarte Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen wie folgt abgesagt werden:

Betreuungen bis 3 Tage müssen mind. 24 Std. vorher abgesagt werden. Betreuungen ab 4 Tagen müssen mind. 1 Woche vorher abgesagt werden. Bei verspäteter Absage werden Ihnen 20% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.

Haftung im Schadenfall

Katz und Hund haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche durch Katz und Hund bei Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Dies ausschliesslich im Rahmen der von Katz und Hund abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Sofern Katz und Hund vom Auftraggeber nicht ausreichend instruiert wurde, lehnt Katz und Hund, allfällige, daraus resultierende Haftungsansprüche des Auftraggebers oder Dritten vollumfänglich ab.

Bei Hundehaltern muss eine Tierhaftpflichtversicherung vorhanden sein. Für Listenhunde muss eine Zusatzversicherung für die Betreuungsperson vorgewiesen werden.

Der Tiereigentümer verpflichtet sich, alle im Vertrag angegebenen Daten wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Ebenso verpflichtet er sich, uns über sämtliche Unarten seines Tieres, wie z.B. Zerstörungswut, hohe Aggressivität oder Krankheiten im Anmeldeformular zu informieren. Sollte dies nicht geschehen sein, haftet der Eigentümer für durch sein Tier verursachte Schäden. Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es einmal passieren, dass ein Tier entweicht oder stirbt. Sollte das Tier trotz intensiven Bemühen nicht wieder gefunden oder gerettet werden können, besteht seitens des Tiereigentümers kein Schadenersatzanspruch.

Zahlungsbedingungen

Der laut Vereinbarung festgesetzte Betrag ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Zusätzliche Leistungen/Ausgaben werden nach Aufwand separat verrechnet

Informationen

Das gewohnte Futter, sowie das nötige Pflegematerial (Heu, Streu, Katzensand, Medikamente usw.) muss für die ganze Betreuungszeit bereitgestellt werden. Falls dies nicht möglich ist, werden das Futter und das Material separat in Rechnung gestellt.Für Besorgungen wird zusätzlich eine Wegpauschale verrechnet. Das Impfbüchlein muss zur Verfügung gestellt werden.

Der Kunde verpflichtet sich, dem Tierbetreuer eine SMS oder eine Mail zu senden, sobald er wieder zu Hause ist. Somit weiss der Betreuer, dass die Tiere wieder in der Obhut des Besitzers sind und kann die Betreuung abschliessen. Solange keine Rückmeldung erfolgt, werden die Tiere weiterhin versorgt und diese Dienstleistungen werden in Rechnung gestellt.

Schlussbestimmungen Alle nicht definierten Bestimmungen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Arlesheim, Basel-Landschaft.

Allschwil, 1. Mai 2013, aktualisiert 1. Mai 2015